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Verhalten bei Gasgeruch

Der richtige Umgang mit Erdgas

Vier wichtige Sicherheitsregeln:

Arbeiten an Gasgeräten und Gasleitungen dürfen nur vom Fachmann ausgeführt werden.
Fachmann ist allein der Installateur und Heizungsbauer, der in das Installateurverzeichnis Ihres Versorgungsunternehmen eingetragen ist. Selbermachen ist verboten!

Gasgeräte sollen regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden; am besten jährlich. Dies dient nicht nur dem sicheren Betrieb, sondern gewährleistet auch einen sparsamen Energieverbrauch.

Auch die Gasleitungen sollten von Zeit zu Zeit nachgesehen werden. An Gasleitungen darf nichts aufgehängt werden. Vergewissern Sie sich vor dem Bohren oder Einschlagen von Nägeln, dass sie keine Versorgungsleitungen treffen.

Jede Verbrennung braucht Luft. Absolut fugendichte Fenster und Türen oder auch das Absaugen von Raumluft (z. B. von Dunstabzugshauben und Abluftwäschetrockner) können gefährlich werden. Für die Luftzufuhr notwendige Öffnungen und Türschlitze dürfen deshalb nicht zugestellt oder zugeklebt werden.

Verhalten bei Gasgeruch

Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie offenes Feuer und Funken. Dazu ist wichtig:

  1. Rauchen Sie nicht und zünden Sie keine Feuerzeuge oder Streichhölzer an!
  2. Benutzen Sie keine Licht- oder Stromgeräteschalter, ziehen Sie keine Netzstecker.
  3. Klingeln Sie nicht, auch in den gefährdeten Räumen nicht telefonieren.
  4. Betreten Sie keine Räume oder Keller, die nach Gas riechen!
    Öffnen Sie Fenster und Türen wenn möglich von außen.
    Benachrichtigen Sie andere Hausbewohner durch Klopfen.
  5. Bei Gasgeruch in Wohngeschossen: Öffnen Sie Türen und Fenster!
    Sperren Sie die Gaszufuhr aller Geräte!
  6. Benachrichtigen Sie Ihr Versorgungsunternehmen.
  7. Bei Feuer sofort das Haus verlassen und die Feuerwehr unter
    der Rufnummer 112 benachrichtigen!