Sprungpolster - SP 16
Sprungretter eingepackt | Technische Daten |
Maße: ca. 900x550x300 mm | |
Sprungretter aufgebaut | |
Maße: 3500x3500x1700 mm Gewicht ca. 55 kg incl. Druckluftflasche Betrieben wird das Sprungpolster über eine Druckluftflasche 6l / 300 bar |
Sprungretter
Der Sprungretter wird als Sprungrettungsgerät der Feuerwehr zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung absturzgefährdeter Personen bis zum 4. Obergeschoss eingesetzt. Er besteht aus einem aufblasbaren Schlauchgerüst mit speziellen Planen, das mit Hilfe einer Druckluftflasche innerhalb von rund 30 Sekunden einsatzbereit gemacht wird.
Konstruktion
Der Sprungretter besteht aus einem mit Druckluftgefüllten Schlauchgerüst, dieses bildet oben und unten einen quadratischen, luftgefüllten Rahmen, welcher in den Ecken durch senkrechte Schlauchsäulen verbunden ist. Der Sprungretter ist komplett mit Spezialplanen umgeben, die zum einen die springende Person auffangen und zum anderen die Luft im Hohlraum des Sprungretters daran hindern, zu schnell zu entweichen. Am unteren Rahmen wird eine Pressluftflasche angeschlossen und das Gerüst mittels eines Drucks von 0,3 bar gefüllt, wodurch sich die Konstruktion aufrichtet. Beim Aufrichten des Sprungretters wird der Innenraum mit Umgebungsluft gefüllt, welche beim Aufprall durch Öffnungen an den Seiten langsam entweicht und so den Aufprall dämpft. Nach dem Sprung ist der Sprungretter bereits nach 3 Sekunden ohne Zutun der Einsatzkräfte wieder einsatzbereit. Pressluft muss dabei nicht nachgefüllt werden. Die Sprungfrequenz richtet sich lediglich danach, wie schnell die eingesprungene Person aus dem Gerät entfernt werden kann.
Der Sprungretter kann durch zwei bis drei Personen bedient werden; im Vergleich dazu werden beim Einsatz eines Sprungtuchs sechzehn, beim Sprungpolster sechs Feuerwehrdienstleistende als Haltemannschaft benötigt, weshalb insbesondere Sprungtücher heute kaum mehr verwendet werden.
Einsatz des Sprungretters
Sprungretter kommen, wie alle Sprungrettungsgeräte dann zum Einsatz, wenn beispielsweise der Einsatz einer Drehleiter nicht möglich ist (z.B. Hinterhof, keine Anfahrt möglich) und auch andere Rettungswege nicht zur Verfügung stehen. Im Einsatzfall (Person droht zu springen, absturzgefährdete Person) wird der Sprungretter außerhalb des möglichen Aufschlagsbereichs der gefährdeten Person komplett aufgebaut und erst wenn er einsatzbereit ist in Stellung gebracht. Dadurch wird vermieden, dass die zu rettende Person zu früh springt. Nachdem der Sprungretter in Stellung gebracht wurde, müssen die Einsatzkräfte einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Rettungsgerät einhalten, weil die Gefahr besteht, dass die zu rettende Person den Sprungretter verfehlt oder davon abprallt, was wiederum ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Einsatzkräfte darstellt.
Die maximale Rettungshöhe beim Sprungretter beträgt 16 Meter.